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Wahlrecht für Kinder?

Redaktion am 13. Juli 2006

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Nicht erst seit Kirchhof, designierter Finanzberater Merkels für die Bundestagswahl 2005, kommt das Thema “Kinderwahlrecht” regelmäßig auf den politischen Tisch. Auch vorher schon wurde diese Idee des Öfteren diskutiert und zur Umsetzung gefordert. Dabei kam und kommt es stets zu Konfusionen. Unfähig, Kinderwahlrecht vom Familienwahlrecht zu unterscheiden, ergibt sich schnell ein Wust aus Mißverständnissen. Beiden gemeinsam ist jedoch die Tatsache, daß die republikanischen Prinzipien von Gleichwertigkeit und Autonomie angegriffen werden.

Kinder sind in den meisten Fällen nicht fähig, politische Entscheidungen zu treffen. Ihnen fehlen Einsichtmöglichkeit, Überblick und Interpretationsfähigkeit. Hinzu kommen Unkenntnis des politischen und gesellschaftlichen Systems. Wie also soll ein Kind eine demokratische Entscheidung treffen können?
Diese Mängel werden auch dann nicht ausgemerzt, wenn Eltern bzw. Erziehungsberechtigte in Vertretung das Wahlrecht Minderjähriger ausüben. Zum einen würde eine bloße Widergabe des Kinderwillens nach umfangreichem innerfamiliärem Diskurs die zuvor genannten Probleme nicht verhindern. Zum anderen stellt es sich als unmöglich dar, den nötigen Diskurs zu kontrollieren. Viele Eltern würden die zusätzliche(n) Stimme(n) in eigenem Sinne verwenden.
Dies wiederum stellt aber eine unzulässige Benachteiligung der Mitbürger dar. Sie würden in ihrer Autonomie, d.h. dem Recht, am Gesetzgebungsprozeß der Gemeinschaft teilzunehmen, benachteiligt. Plötzlich stünden sie in zweiter Reihe eines neuen Klassenwahlrechts. Jene Zeiten aber, in denen wir Bürger unterschiedlicher politischer Rechte hatten, sollten ein für alle mal vorbei sein.


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