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Von Impressum und Disclaimern

Nachgedacht am 13. Juli 2006

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In der deutschen Rechtsprechung ist mittlerweile jede mit Inhalten gefüllte Webseite Impressum-Pflichtig. Eine Unterscheidung zwischen Privat und Gewerblich gibt es real nicht mehr.
Letztendlich ist dies nur logisch. Jede Publikation tritt in eine informelle Beziehung zu ihren “Konsumenten”. Daraus können schnell geschäftliche Beziehungen etwa bzgl. Urheber- und Markenrecht entstehen.
Auf jede Webseite gehört ein Impressum mit allen erforderlichen Angaben (bei Privaten entfällt natürlich die UstNr. u.ä.)

Ein kleiner Hinweis zu jenen beliebten Disclaimern im Impressum: Man kann sich von fremden Angeboten nicht distanzieren und sie gleichzeitig verlinken.
Zur Erklärung sei mir eine Analogie erlaubt: Wenn ich raubend durch die Straßen meiner Stadt ziehe, kann ich mir nicht ein Schild mit der Aufschrift “Ich distanziere mich von diesem Raubzug” um den Hals hängen und dann davon ausgehen, straffrei davon zu kommen.

Dies gilt natürlich auch für Disclaimer in Foren ala “… übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt, die Richtigkeit und die Form einzelner eingestellter Beiträge. Jeder Verfasser von Einträgen ist als Autor selbstverantwortlich für seinen Beitrag.”.

1. Ist rechtlich unbestritten, daß ein Urheber für seine Werke einstehen muß. Da muß man nicht noch darauf hinweisen.

2. Sollte eine Verantwortung bestehen (die gemäß BGH-Rechtsprechung ähnlich der Linkproblematik gelagert ist), kann man sich von ihr nicht einfach distanzieren. Hat man Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten, möchte diese aber zur Anschauung stehen lassen, könnte man auf der selben Seite entsprechend darauf hinweisen. Ob ein solches Vorgehen aber in jedem Fall zum Haftungsausschluß führt, ist schwer zu sagen. Zudem ist die Methode jedenfalls für große Foren unpraktikabel.

Fazit: Impressen sind nötig und können neben Kontaktdaten auch AGBs oder andere Nutzungsbedingungen enthalten. Jedoch entbinden letztere niemals von rechtlichen Verpflichtungen. Jeder Text, der dies aussagt, ist rechtlich irrelevant und erlöst in keinster Weise den jeweiligen Webseitenbetreiber! Er trägt eher zur Belustigung informierter Kreise bei.

Dieser Artikel stellt natürlich keine Rechtsberatung dar! Wer sicher gehen möchte, sollte einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen.


   klammer 4 Ergänzungen angeheftet


Ergänzungen

# Geschrieben von vedette am 13. Juli 2006:

Lachhaft. Die Menschen incl. der Politiker distanzieren sich massenhaft von ihrer gesetzlichen Verantwortung. Im Strassenverkehr, bei der Steuererklärung, etc., blabla, p.p.

Wenn ich auf eine Gewaltseite verlinke, weil ich ein schlechtes Beispiel anprangern will, bin ich doch nicht automatisch selbst gewälttätig und noch weniger bin ich für die Inhalte dieser Gewaltseite verantwortlich.

Ich hatte gehofft, dass gerade Du jemand seist, der auf Vernunft setzt. Dann setz’ mal Vernunft ein, dort wo sie sich selbst zu bekämpfen scheint.

Wenn man versucht etwas zu regeln, was dem Menschen nicht entspricht, kommt immer etwas fehlerhaftes heraus, ob das McCarthy-Gesetze, Prohibition, Gesetze gegen Homosexualität oder oder oder sind. Ich muss Alkohol und seine gesellschaftliche Handhabung ja nicht mögen, aber sie per Gesetz abzuschaffen ist unmöglich.

Wir sehen, was verlangt wird. Wir tun es, wenn die Polizei hinguckt, aber wenn die Strasse menschenleer ist, gehen wir bei rot über die Ampel und das schönste ist: Das ist vernünftig, wenn man Vernunft hat! Es kann ein tödlicher Fehler werden, wenn man keine Vernunft hat! (Weil man als Besoffener dachte, die Strasse sei menschenleer. Ist sie aber nicht, hehehe). Also musst Du nur noch entscheiden, ob Du Vernunft hast oder nicht.

# Geschrieben von TC Stahl am 13. Juli 2006:

vedette hat Folgendes geschrieben:
“Wenn ich auf eine Gewaltseite verlinke, weil ich ein schlechtes Beispiel anprangern will, bin ich doch nicht automatisch selbst gewälttätig und noch weniger bin ich für die Inhalte dieser Gewaltseite verantwortlich.”
Wenn du deinen Besuchern darlegst, daß es sich um ein schlechtes Beispiel handelt, wissen sie ja, worum es geht. Verlinkt jedoch z.B. eine nationalsozialistische Seite auf eine andere gleichen Themas mit einem solchen Hinweis, könnte ein Richter dies schon wieder ganz anders sehen. Es kommt immer auf die Betrachtung an.

Zitat:
“Ich hatte gehofft, dass gerade Du jemand seist, der auf Vernunft setzt. Dann setz’ mal Vernunft ein, dort wo sie sich selbst zu bekämpfen scheint.”
Kennen wir uns?
Ich fühle mich geehrt. Du traust mir anscheinend viel zu. Doch nicht ich bin es, der die Gesetze macht. Genauso wenig wie es an mir liegt, diese endgültig auszulegen.

Vernunft ist der Ursprung der Gesetze, denn es ist vernünftig, diese zu befolgen (der kategorische Imperativ lässt grüßen); ohne dem stünden wir in Anarchie. Ob sie gut oder schlecht sind und wie man dies ändert, ist keine Frage der Vernunft, sondern des demokratischen Modus´.

Wenn ich dich richtig verstehe, ist es einem Menschen, der von sich annimmt, Vernunft zu haben, zuzugestehen, die Gesetze seinen Bedürftnissen anzupassen? Tolle Demokratie- und Rechtsauffassung!
Bedenke: Die Meinung des einen über das, was vernünftig ist, muß nicht der Meinung anderer oder der Mehrheit von Vernunft entsprechen.

# Gebloggt auf » Impressum und Disclaimer am 17. Juli 2006:

[...] Auf jeder Webseite sollte es ein Impressum geben. Diese Seite erklärt sehr schön worum es sich dabei handelt. Es gibt jedoch noch einen Grund, wieso man ein Impressum auf der eigenen Webseite einbauen sollte. [...]

# Gebloggt auf Auf den Spuren der Republik | » Web 2.0 – Haftung oder Nicht-Haftung, das ist hier die Frage am 4. Juli 2007:

[...] Web 2.0 – Haftung oder Nicht-Haftung, das ist hier die Frage Mittwoch, 4. Juli 2007, 22:30 Uhr von TC Stahl in der Kategorie Recht & Ethik Es ist schon fast lustig mit anzusehen: Die deutsche Internetlandschaft wird von einer Unsicherheit zur anderen getrieben und verliert dabei zunehmend den Überblick. Leider ist diese Entwicklung zu ernst, als daß man darüber lachen könnte. Nicht nur die Sache mit dem Impressum (wozu es demnächst einen aktuellen Artikel geben wird) läßt Sorgenfalten auf der Stirn so mancher Webpublizisten entstehen. Auch die mögliche Haftung von Anbietern erfolgreicher Web2.0-Dienste sorgt nicht gerade für Entspannung. Stets schwebt das Damokles-Schwert “Abmahnung” über Blogs, Foren oder anderen Mitmachseiten. Von Störerhaftung ist da die Rede, von unlauterem Wettbewerb und knebelnden Unterlassungserklärungen. Insbesondere die Störerhaftung, die bei vernachlässigten Prüfpflichten auch für Dritte in Betracht kommt, kann schnell zum Supergau aus Sicht eines Webseitenbetreibers werden. 1 Zudem tragen die deutschen Gerichte mit teilweise gegensätzlicher Rechtsprechung das ihre diesem unsicheren Zustand bei. Über- und Durchblick sind schnell verloren und so verwundert es kaum, wenn mancherorts bereits vom Ende der Web2.0-Ära in Deutschland die Rede ist.2 Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung, sondern stellt lediglich die Meinung des Verfassers dar. Sie basiert auf der Interpretation von Gerichtsurteilen, die nicht richtig sein muß! [...]

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