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Petitionen: Transparente Minister und Arbeitslosengeld II

Extrablatt am 23. Dezember 2009

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[Souverän als Gesetzgeber]Auf eine Mitzeichnung bis 3. Januar warten derzeit drei Petitionen an den Deutschen Bundestag. Diese wären: „Arbeitslosengeld II – Streichung der Eingliederungsvereinbarungen“ und „Übernahme der Kosten von Stromnachzahlungen“, „Private Krankenversicherung – Umgang mit vertraulichen Patientendaten und Datenschutz“. Außerdem kann noch bis zum 4. Januar die Petition „Transparenz der Lebensläufe der Bundesminister“ mitgezeichnet werden.

Transparente Bundesminister

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Bundesminister unmittelbar nach ihrer Ernennung sämtliche Mitgliedschaften, Funktionen in Vereinen und Verbänden, Beraterverträge und Interessenvertretungen sowie Tätigkeiten neben dem Beruf vor dem Bundestag in einer außerordentlichen Sitzung anzugeben haben sofern sie das Themenfeld des jeweiligen Ministeriums schneiden. Darüber hinaus soll den Ministern die Vorstellung der eigenen Person vor dem Bundestag ermöglicht werden. Jetzt mitzeichen!

Wobei diese Petition nur dann Wirksamkeit erlangt, wenn der jeweilige Minister nicht dem Bundestag angehört. Eine ähnliche Regelung gibt es bereits für Abgeordnete. Etwas merkwürdig erscheint der Hinweis auf die Möglichkeit, die Minister könnten sich vor dem Plenum vorstellen. Inwiefern dies angesichts regelmäßiger Regierungserklärungen überhaupt Sinn macht, bleibt offen.

Die Blogsphäre meint dazu:
Auch Abgeordnete und (ehemalige) Bundesminister müssen ihre Nebeneinkünfte offen legen, berichtet Public Affairs. Über Ministeramt und Transparenz lässt sich Killthekitten aus.

Arbeitslosengeld II – ALG II

Streichung der Eingliederungsvereinbarungen:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Eingliederungsvereinbarungen nach SGB für Angestellte die noch zusätzlich Leistungen zum Lebensunterhalt ALG 2 beziehen, weil sie weniger Einkommen haben aber 38,50 – 40 Stunden in der Woche arbeiten, aus dem SGB gestrichen wird. Jetzt mitzeichnen!

Übernahme der Kosten von Stromnachzahlungen:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen , dass die Nebenkosten,hier Strom, bei Nachzahlung bei ALG2 Empfänger an den Energieversorger voll übernommen werden müssen von der ARGE und an den REGELSATZ angepasst wird. Jetzt mitzeichnen!

ALG II ist ein regelmäßiges Thema für Petitionen. Daraus wird einerseits der nötige Regelungsbedarf deutlich. Andererseits blicken wohl viele im Dschungel des Sozialgesetzbuches nicht mehr durch.

In der Blogsphäre:
Auf die Frage „Was tun bei einer Stromnachzahlung?“ versucht sich Sozialleistungen24.de in einer Antwort. Einen ausführlicheren Text zur Petition liefert Heft-Klammer.
Informationen zur Eingliederungsvereinbarung bietet CrainesWelt.

Vertrauliche Patientendaten und Datenschutz

Das im Bereich der Gesetzlichen Krankenkassen durchgeführte Gutachterverfahren (Psychotherapie-Richtlinien bzw. Psychotherapie-Vereinbarungen Primärkassen/EKV) soll in analoger Weise und damit verpflichtend im Bereich der Privaten Krankenkassen und der Beihilfe durchgeführt werden. Der unsachgemäße, rechtswidrige Umgang mit vertraulichen, höchst persönlichen und intimen Patientendaten bei den Privaten Krankenkassen und/oder der Beihilfe soll auf diese Weise verhindert werden, damit auch mit einer privaten Krankenversicherung entsprechender Schutz gewährleistet ist. Jetzt mitzeichnen!

Das Thema Datenschutz spannt sich über alle gesellschaftlichen Felder.


   klammer 1 Ergänzung angeheftet


Bundestag, Petition, Ergänzungen

# Geschrieben von nethippi am 25. Dezember 2009:

Schade das die Petition zur Übernahme von Stromnachzahlungen in mehreren Fällen problematisch ist. Zum einen geht der Petent von einer völlig falschen Höhe der im Regelsatz enthaltenen Beträge für Strom aus, zum anderen bezieht er sich nur auf Nachzahlungen.
Es gab auch schon ein Urteil eines Sozialgerichtes, wonach der nict aus dem Regelsatz gedeckte Teil der Stromkosten zu den Kosten der Unterkunft gehört, und deshalb als Kosten der Unterkunft übernommen worden ist. Analog zum Urteil des BSG zu den Kosten für die Warmwasserbereitung, macht dies durchaus Sinn. Im Regelsatz sind aktuell nämlich nur 15,83 Euro pro Monat im Regelsatz für Strom enthalten. Würden nun die Kosten für Strom, abzüglich der 15,83 als Kosten der Unterkunft übernommen, verhielte sich dies genauso, wie bei den Kosten für die Warmwasserbereitung ( Heizkosten – 6,79 Euro). Da momentan die Kosten für Strom aus dem Regelsatz bestritten werden müssen, bedeutet dies für den Leistungsbezieher, das er alles, was über den Betrieb des Kühlschrankes hinausgeht, von anderen Posten aus dem Regelsatz subventionieren muss (recherchiert und ausgerechnet anhand der Grund- und Strompreise des lokalen Anbieters ÜWAG in Fulda). Laut der Petition würde sich aber an diesem Zustand fast nichts ändern, weil die monatlichen Abschläge immer noch alleine zu Lasten der Leistungsbezieher ginge.
Deshalb grundsätzlich eine Bitte, bereitet eure Petitionen besser vor, fragt Menschen, die sich in dem jeweiligen Gebiet auskennen.

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