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Nationalbibliothek – Rechtliche Fallstricke für Web 2.0

Nachgedacht am 13. Dezember 2006

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Die Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland hat so einiges verdeckt: schlechte Wirtschaftszahlen, das Gerangel um die Gesundheitsreform, unbeliebte Gesetzesbeschlüsse. Unter letzteres dürfte auch das Gesetzt über die Deutsche Nationalbibliothek1 fallen. Der Bundestag beschloß es am 22. Juni 2006. Zu einem Zeitpunkt, an dem in Deutschland mehr oder weniger die Hölle los war – allein den politischen Wirrnissen widmete sich niemand.
Nun ist diese neue Bibliothek2 an sich eine gute Idee. Sie sammelt Medienwerke in deutscher Sprache, deren Übersetzungen und fremdsprachige Werke über Deutschland. Ziel ist, ein Archiv für eines der größten Güter unserer Kultur, der deutschen Sprache, aufzubauen und der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Erfaßt werden dabei sogenannte körperliche Werke wie Bücher, Zeitschriften und elektronische Datenträger (z.B. DVD-Lexika). Damit übernimmt die Nationalbibliothek einen Teil der Aufgaben, die bisher den Universitäts- und Landesbibliotheken zu kam.
Zusammengetragen wurden und werden die Werke, indem die jeweiligen Herausgeber/Verlage Exemplare an die jeweiligen Stellen verschicken. Eine Kostenerstattung findet nicht statt, es sei denn, auf Antrag bei besonderer Härte. Allerdings dürfte dieser Umstand bisher kein Problem dargestellt haben. Die meisten Verlage – insbesondere im Büchersektor – stellten für Zeitungen oder Zeitschriften sowieso Probeexemplare bereit.

Praktische Probleme
Eine Neuerung zum bisherigen Verfahren gibt es jedoch. Es werden nicht mehr nur genannte körperliche Werke beachtet, sondern auch solche, die in öffentlichen Netzen, womit hauptsächlich das Internet gemeint ist, verbreitet werden. Genau hier beginnt das Problem.
Zum einen wird es sich als Mammutprojekt herausstellen, Inhalte von öffentlichem Interesse in den Weiten der Blog-, Foren- und Web1.0-Sphäre zu extrahieren. Zwar dürfte nur ein geringer Prozentsatz aller veröffentlichten Webinhalte überhaupt bewahrenswert sein. Doch selbst dieser geringe Promillesatz wächst bei Millionen von Webpräsenzen ins Unermeßliche. Hier eine umfangreiche und alle Themen bzw. Ansichten umfassende Sammlung zu erhalten, könnte schwierig werden. Vom Speicher- bzw. Lagerbedarf – aus dem Gesetz geht die Form der Archivierung nicht hervor – ganz zu schweigen.
Zum anderen ergibt sich auch ein rechtliches Problem für die Inhalteanbieter. Denn anders als bei den bereits existierenden privatrechtlichen Archiven braucht die Nationalbibliothek sich ihre Werke nicht zusammensuchen. Vielmehr ist jeder Webseitenherausgeber, sei es ein Blogger, Forenbetreiber oder Web1.0-Fetischist, verpflichtet, sein Werk in geeigneter Weise “zur Abholung” bereit zu stellen. Welche Form nun als geeignet angesehen wird, erfolgt “nach den Maßgaben der Bibliothek”. Dem Wortlaut des Gesetzes und der bisherigen Praxis ist jedoch zu entnehmen, daß die Inhalte zumindest als zusammenhängendes Werk zur Verfügung gestellt werden müssen. Denkbar wären PDF oder andere Dokumentarten.

Theoretische Unmöglichkeiten
Besonders heikel wird die Sache, betrachtet man die Herausgeber im Web. Diese sind nicht mehr, wie bei den “alten” Medien, professionelle Verleger oder ganze Unternehmen. Der “einfache” Bürger hat längst das ihm ursprünglich zustehende Feld der Informationen und Kommunikation (zurück-) erobert. Ihm ist es jedoch nicht zuzutrauen, einfach mal so seine Inhalte zu einem Werk zusammenzufassen. Hier mangelt es meist am technischen Verständnis oder gar finanziellen Möglichkeiten.
Doch selbst wenn er die Fähigkeiten zur Bereitstellung hätte, ist es einem Bürger nicht zuzutrauen, sich regelmäßig über die “Maßgaben der Bibliothek” zu informieren. Theoretisch könnten diese sich von Heute auf Morgen ändern – je nach Geschmack und Laune ihrer Beamten oder Angestellten. Zudem entscheidet nicht etwa der Bundestag darüber, welche Inhalte überhaupt Bewahrenswert sind. Das Gesetzt bestimmt für diese Aufgabe den zuständigen Bundesminister – der eine einfache Verordnung zu diesem Zweck erläßt. Es sei an dieser Stelle eine rhetorische Frage erlaubt: Welcher Bürger kennt bundesrechtliche Verordnungen oder weiß, wo man sich über diese informieren kann? Wir sind hier der vernunftbegabten Entscheidungsfähigkeit unserer Politiker ausgeliefert. Fürwahr keine rosige Aussicht.
Der Höhepunkt, welcher den beschriebenen Unmöglichkeiten seine besondere Note aufsetzt, ist der Umstand, daß im Gesetzt ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro vorgesehen ist, Es wird fällig, sobald ein Herausgeber sein Werk trotz (kostenpflichtiger?) Mahnung nicht abliefert oder breit stellt.

Chancen und Gefahren
Grundsätzlich ist die Nationalbibliothek eine hervorragende Einrichtung. Sie bewahrt unsere Kultur für Gegenwart und Zukunft. Den Bürgern dieses Landes wird eine Quelle des Wissens bereit stehen, die gleichzusetzen ist mit den geplanten Archiven von Google & Co. Gegenüber letztgenannten hat sie zudem einen erheblichen Vorteil: Sie steht auf dem Boden der Verfassung und muß sich den dort niedergelegten Bürgerrechten unterwerfen.
In den beschriebenen Problemen und Unmöglichkeiten steckt jedoch auch die Gefahr, daß dem sich ausbreitenden Web 2.0 ein Riegel vorgeschoben wird. Viele werden vor den rechtlichen Fallstricken zurückschrecken. Damit aber würde das Gesetz genau das Gegenteil von dem erreichen, wofür es eigentlich erlassen wurde: Schutz und Förderung der deutschen Sprachkultur. Die aufkeimende elektronisch-informelle Republik würde früh verblühen.

1 Die Fundstelle des Gesetzes: http://www.d-nb.de/wir/pdf/dnbg.pdf
2 Homepage der Nationalbibliothek


   klammer 26 Ergänzungen angeheftet


Ergänzungen

# Gebloggt auf Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek - Faris SEO Blog am 13. Dezember 2006:

[...] Nachtrag 13.12.2006: T.C. Stahl findet das Gesetz nicht ganz so witzig wie ich und überläßt der konsternierten Webgemeinde einen netten Abriß über mögliche Folgen und Fallstricke des Gesetzes. [...]

# Geschrieben von Der Klempner am 14. Dezember 2006:

“Da steh’ ich nun, ich armer Tor, und bin so klug, als wie zuvor”.

Es gibt also die Pflicht, content für’s Archiv bereitzustellen. Allein fehlt die Maßgabe, in welcher Form dies zu geschehen hat. Das ist weder Fisch noch Fleisch. Bin ich mit meinem kleinen gewerblichen Webauftritt nun archivwürdig- und pflichtig oder eben nicht?! Fragen über Fragen – ich denk’ die Zeit wird’s bringen!

Der Klempner

# Geschrieben von Frank Ristau am 14. Dezember 2006:

Ich bin kein Jurist und die nachfolgenden Anmerkungen sind nicht als Rechtsberatung o.ä. zu verstehen, sie sind lediglich meine Interpretation der mir zur Verfügung stehenden Informationen.

Zunächst habe ich mich gefragt, was ist denn eigentlich ein “Medienwerk” (das in §3 Abs.3 DNBG auch auf öffentliche Netze bezogen wird)?

Das Mediengesetz (http://www.medien-recht.com/files/mediengesetz_2005.pdf) scheint dazu mehr herzugeben. Gefunden habe ich dabei diese Begriffserklärung: http://www.internet4jurists.at/medien/begriffe.htm . Demnach sind Websites kein Medienwerk.

Was ist dann im DNBG als Medienwerk zu verstehen, das unkörperlich zur Darstellung in öffentlichen Netzen bestimmt ist? Widersprechen sich hier die Gesetze?

Hier müssen jetzt wirklich die Juristen ran: was macht eine Website zum Medienwerk? An dieser Stelle kann ich jetzt wirklich nur mutmaßen:
Diese Formulierung bezieht sich eventuell auf registrierte elektronische Fachzeitschriften. Das heißt Voraussetzung ist die Zuteilung einer International Standard Serial Number (ISSN) und Listung als elektronische Fachzeitschrift durch das nationale ISSN-Zentrum Deutschland (http://www.ddb.de/wir/kooperation/issn.htm).

Ich weiß, dass es tatsächlich Websites gibt, die eine solche ISSN führen. Jedenfalls ist die ISSN analog zu ISBN-Nummern von “körperlichen” Medienwerken (Bücher, Periodika…) und damit wäre der Bogen geschlagen. Registrierte elektronische Fachzeitschriften wären damit die im DNBG beschriebenen Medienwerke in unkörperlicher Form. Nicht registrierte Websites sind “nur” ein “elektronisches Medium” und fallen daher nicht unter die Ablieferungspflicht.

Die Formulierungen im DNBG sind jedenfalls zumindest verwirrend – unter Umständen widersprüchlich zum Mediengesetz.

(btw. – es ist eine Schande, dass die Dt. Gesetzestexte nicht an zentraler Stelle für die Recherche zur Verfügung gestellt werden, damit man als Bürger sowas besser nachvollziehen kann. Unter http://bundesrecht.juris.de/index.html ist zu finden : “Wichtig: Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt.” – was soll das denn?)

# Geschrieben von Frank Ristau am 14. Dezember 2006:

PS: Uups… o.a. Definitionen und Links zu Gesetzestexten zu “Medienwerk” stammen aus dem Österreichischen Mediengesetz… Sagte ja ich bin kein Jurist. Wobei man aber auch sieht, dass ein Mangel an deutschen Informationen zu Gesetzestexten im Netz besteht.

Bleibt also nur die Argumentation zum ISSN…

# Geschrieben von Sandra am 20. Dezember 2006:

Meine Internetseite archiviert archive.org von ganz alleine. da muß ich nicht selber hand anlegen ;-)

# Geschrieben von AglocoVIP am 26. Dezember 2006:

Gut für dich, ich muss alles selbst machen, macht mir aber nichts aus

# Geschrieben von Brautkleider - Tante am 29. Dezember 2006:

Danke für die Darstellung, ist irgendwie komisch, dass dieses Gesetz so ganz untergegangen ist. Habe ich bis heute nichts davon mitbekommen….

# Geschrieben von Thomas solar am 15. Januar 2007:

mal lernt anscheinend nie aus. danke für den beitrag ist aber doch etwas komisch.
zu archive.org muss man sich da irgendwie anmelden? oder archivieren die das automatisch.

# Geschrieben von Ralf am 28. Januar 2007:

@Thomas
Wenn ich richtig informiert bin, dann archiviert archive.org deine Website eigenständig (siehe Sandras posting). Eine Indexierung in den Suchmaschinen führt über kurz oder lang auch zur Archivierung – in welchem Intervall allerdings eine neue Speicherung vorgenommen wird, dies ist mir auch nicht ganz klar. An der Aktualisierung der site kann ich es nicht festmachen….

# Geschrieben von Ancilla Tilia am 28. Januar 2007:

Was die Nationalbibliothek da abgezogen hat ist wirklich jenseits von gut und böse. Einfach lächerlich und absolut praxisfern

# Geschrieben von Daniel am 30. Januar 2007:

@Sandra/Thomas
Ansonsten kann man die Indexierung auch via robots.txt explizit ausschliessen.

# Geschrieben von Himmelbett am 18. Februar 2007:

nun ja, man wird sehen was dabei am ende heraus kommt.
fakt scheint mir aber zu sein das deutsche politik das fehrnziehl zu haben scheint web2 zu töten!
so nach dem motto, wir schauen uns das jetzt erst einmal an, machen aber schon mal die gesetze um das jederzeit abwürgen zu können!

# Geschrieben von xiuk marketing am 15. April 2007:

jop das mit der robots geht ganz schön aber wieso sollte man das machen. ich weiß das es nicht zum thema passt hier aber würde mich auf eine rückmeldung von daniel freuen.

mfg xiuk marketing

# Geschrieben von kostenlose-kreditkarten.net am 16. November 2007:

Ich werde ganz sicher keine Inhalte an die übermitteln, Das ganze ist doch technisch sowas von unausgegoren. Die können ja gerne alle Inhalte online per Bot abrufen. Fragt sich nur, was mit Urheberrecht und Datenschutz ist?

# Geschrieben von Bloggy der kleiner Blogger am 16. Dezember 2007:

Hier ist ein kleines Internetlexikon zu Web 2.0 und den neuen Internettechnologien. Viele Begriffe, die jeder kennt, aber kaum jemand um deren Bedeutung weiß, werden leicht und anschaulich erklärt. Ferner hat jeder Nutzer die Möglichkeit, das Lexikon um seine eigene Meinung und eigenes Wissen zu ergänzen:

# Geschrieben von Swadba am 17. Dezember 2007:

Hmm… wusste ehrlich gesagt auch nicht von diesem Gesetz, danke für die Info.

# Geschrieben von Cuptutriets am 1. Februar 2008:

Hello!
Nice site ;)
Bye

# Geschrieben von Joe am 14. März 2008:

Danke für den gut geschriebenen Beitrag. Ändert meine Ansichten.

Gruß Joe

# Geschrieben von Brautkleider am 9. April 2008:

Ich finde, dass die Politik sich doch besser um die echten Problemmen kümmern sollte. Das, WEB 2.0 als Angriffsziehl dienen soll finde ich schon sonderlich.

MfG

# Geschrieben von Webdesign Hamburg am 24. Mai 2008:

Schöner Beitrag! Allerdings könnte man das Design dieser Seite noch etwas aufpeppen, meint Ihr nicht? Naja ich wünsch Euch noch viel Erfolg!

# Geschrieben von Hochzeitsfotograf am 30. Mai 2008:

Ich finde dieses Design gar nicht so schlimm, ist halt etwas dezent. Was den Inhalt angeht – sehr strukturierter und informativer Beitrag. Ich finde generell, dass die Politik sich von solchen Sachen fernhalten sollte. Grüße!

# Geschrieben von Swadba Blog am 19. Juni 2008:

Ach diese Politik, habe genug von den Politikern! Die sollte man in einen Sack stecken und mal richtig drauftretten, da triffst immer den richtigen..

# Geschrieben von Friseur am 8. Juli 2008:

Ja, aber das Design zerbricht hier in meinem Safari-Browser. Auch das Logo oben schaut etwas pixelig aus. Aber ansonsten mag ich’s auch :-)

# Geschrieben von Tamada und Moderation am 22. Januar 2009:

Danke für Info!

# Geschrieben von Hochzeitsfotograf Hamburg am 30. April 2009:

Bin mit zufall auf den Bericht gestossen. Finde es richt unterhaltsam die kommentare zu lesen.
LG Marko

# Geschrieben von Zahnversicherung am 20. Mai 2009:

dem kann ich nur zustimmen, wobei ich gefunden habe, was ich gesucht habe, vielen Dank dafür

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