Fehlerkorrektur: Auf Politik.de ist in einem Kommentar ein Fehler entstanden: Bundeskanzlerin übernimmt im Verteidigungsfall das Oberkommando, nicht im Krieg. Ansonsten lesenswert. Weiter
http://forum.politik.de/forum/showthread.php?t=218133
Link: Krieg, Verteidigungsfall, Grundgesetz, Politik.de
Ein Kommentar
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Wortlaut im Art. 115b Grundgesetz:
“Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.”
Außerdem müssten Bundestag und Bundesrat diesen Verteidigungsfall explizit “beschließen”. Nur, weil Gittenberg sagt, in Afghanistan wäre Krieg, hat sich noch lange keine verfassungsrechtlichen Konsequenzen.
Hoffentlich korrigiert die Politik.de-Redaktion die Fehlinformation, Bundeskanzlerin Merkel würde im bloßen Kriegsfall das Oberkommando übernehmen. Sonst steht zu befürchten, daß das durch die gesamte Web-Sphäre rauscht und am Ende für Wahr gehalten wird.