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Kants Autonomiebegriff

Nachgedacht am 13. Juli 2006

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Der Begriff der Autonomie findet sich heute innerhalb der Ethik als Repräsentant für das moderne sittliche Freiheitsbewußtsein, aber auch außerhalb der Ethik. So zum Beispiel im politischen Bereich, als das Vortragen von Ansprüchen auf Anerkennung einer bestimmten Lebensführung, im politisch- rechtlichen Bereich, als Forderungen religiöser, kultureller, ethnischer oder sprachlicher Minderheiten, in den Humanwissenschaften, als Umschreibung psychischer Stärke, Stabilität und Gesundheit, u.v.m.. Dieser Vielseitigkeit ist immer das Leitbild einer Gesellschaft mündiger Menschen gemein. Jedoch steht diesem positiven Bild auch die negative Ansicht der Angstvorstellung einer sozialdarwinistischen Konkurrenzgesellschaft gegenüber, wo alte, kranke, behinderte Menschen an den Rand gedrängt werden.

Fest steht: “Autonomie” stellt – wie viele philosophische Begriffe – keine feste Bezeichnung eines Gegenstandes dar. Hingegen wird der Ausdruck verschiedenst genutzt.
Die Wurzeln des Begriffs der Autonomie sind bereits vor zweieinhalb Jahrtausenden zu finden. Bereits in der römischen und griechischen Antike gibt es Verwendungsweisen des Begriffs, die auf eine innere Haltung oder eine Form persönlicher Selbstbestimmung abzielen. Später und bis in das 18. Jahrhundert war es jedoch üblich, die Autonomie als einen Ausdruck der politischen Philosophie zu behandeln. Erst Rousseau und später Kant nehmen eine Neubewertung der Autonomie vor. Erstmals wird der Begriff der Autonomie in Form einer vernünftig begründeten beziehungsweise begründbaren Handlungsausrichtung direkt auf den individuellen Standpunkt einer Person bezogen…

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