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Bürgergesellschaft versus rechtliche Haftung

Nachgedacht, in actio am 12. September 2006

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Besonders das Internet hat eine starke Veränderung im Denken der Menschen hervorgerufen. Was einst als Gemeinschaftsdenken angepriesen wurde und mit zunehmendem zwischenmenschlichem Wettbewerb abhanden kam, hat sich im Bereich des weltweiten Informationsnetzes eine kleine Nische erhalten können. Kostenlose Informationen, Webdienste oder Software – letzteres auch außerhalb des Internets – sind mittlerweile zum Synonym geworden. So ist es nicht verwunderlich, daß sich dieses Denken auch auf die Bereitstellung von WLAN-Zugängen ausgeweitet hat.
Natürlich läßt sich darüber streiten, inwiefern dies der Tatsache geschuldet ist, daß dahinter eine Flatrate steht, welche die Kosten mit Ausnahme eines pauschalen Betrages eher einseitig auf den jeweiligen Provider abwälzt. Auch hat die “Umsonstmentalität” mittlerweile besorgniserregende Auswüchse angenommen. Frei nach dem Motto “Was nichts kostet ist auch nichts wert” werden Urheber- und andere Rechte der Inhalteanbieter mißachtet oder gar bekämpft.
Dennoch hat sich hier eine neue Art der Gemeinschaft entwickelt. Nicht mehr der utilitaristische Gedanke nach Nutzen und Schaden ist ausschlaggebend, sondern das Gefühl, etwas für andere zu tun. Nur auf diese Weise verwirklicht sich Bürgerschaft.

Das Landesgericht Hamburg hat solchem Denken nun aber einen Riegel vorgeschoben. Gegen eine Familie, die ihren Internetzugang per WLAN unverschlüsselt bereit stellte – ob dies absichtlich oder nicht stattfand, sei dahin gestellt -, bestätigte das Gericht eine Einstweilige Verfügung. Diese hatte zuvor ein Unternehmen aus der Musikbranche erlassen, nachdem Musikstücke über das drahtlose Netzwerk in eine Tauschbörse eingestellt wurden. Urteilsbegründung: Die Familie hat als Störer zu haften.
Die Folgen sind klar. Niemand kann wirklich den Datenverkehr im WLAN qualitativ kontrollieren, ohne einen immensen Aufwand zu betreiben. Also dürften die Tage freier WLAN-Zugänge gezählt sein. Zumindest wird es die kleineren “Anbieter” treffen.

Gesellschaftlich hat das Urteil zweierlei Auswirkung. Einerseits wird zum wiederholten Mal der einfache Bürger zum Erfüllungsgehilfen für Justiz und Wirtschaft gemacht. Am Ende einer solchen Entwicklung steht ein Rechtsklima der Unsicherheit und Angst. “Dienste”, die im Grunde auch vom einzelnen Bürger erbracht werden könnten und damit ein höheres qualitatives wie quantitatives Niveau besäßen, unterstünden fortan dem Monopol “professioneller” Anbieter – gegen ein entsprechendes Entgelt, versteht sich.
Zum anderen wird so die Bürgergesellschaft zerstört. Diese lebt von einer gewissen Freizügigkeit und Eigenständigkeit. Wird sie aber im juristischen Moloch erstickt, entzieht man ihr den Boden. Die Folge ist letztendlich ein völlig entdemokratisiertes Volk, deren Mitglieder nur noch ihre Kreuze hinter inhaltlich bedeutungslosen Parteien setzen. Politikern und Entscheidern ausgeliefert, haben wir dann den Traum der Mächtigen: Den entmündigten Bürger.

Das Urteil: http://www.lampmannbehn.de/wlan.html

Die Rechtsgrundlage: http://dejure.org/gesetze/BGB/1004.html


   klammer 3 Ergänzungen angeheftet


Ergänzungen

# Gebloggt auf Stahlsippe-Journal » Blog Archiv » Urteil: Haftung für WLAN-Internet am 12. September 2006:

[...] Hier der Link zu meinem Originalartikel bei tiuz.de: http://www.tiuz.de/burgergesellschaft-versus-rechtliche-haftung/ [...]

# Geschrieben von Sciforce am 8. November 2006:

Das zum Thema “schütze dich Ahnungsloser”. Hier wird einfach zu wenig Aufklärung betrieben, die meisten, die sich einen W-Lan Anschluss ins Haus holen, haben keine Ahnung was man damit alles anstellen (bzw. falsch machen) kann.

# Gebloggt auf Developer's Home am 17. Juli 2008:

Inhaber eines Internetanschluss haftet nicht immer…

Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main entschied am 01.07., dass der Inhaber eines Internetanschlusses mit WLAN nicht für Straftaten haftet, die unerlaubt von Dritten über den WLAN-Zugang begannen wurden. Der Betroffene wurde von der Musikindustr…

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