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Artikel 146 GG – Die potentielle Republik

Nachgedacht am 13. Juli 2006

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Seit Jahrzehnten schon ist der Drang vieler Bürger Deutschlands hin zu größerer Teilhabe am politischen Prozeß zu spüren. Besonders seit der Wiedervereinigung ist die Forderung nach einem Volksentscheid über das Grundgesetz auch auf Bundesebene zunehmend ins Bewußtsein der Menschen gerückt.
Geschuldet ist diese Entwicklung nicht zuletzt der verpaßten Anwendung des Grundgesetzartikels 146 alter Fassung (a.F.). Diese sah für den Beitritt der mitteldeutschen Bundesländer die Konstituierung einer neuen Verfassung unter Beteiligung des Volkes vor. Zumal das Grundgesetz bis heute einem eklatanten Geburtsmakel unterliegt: Es wurde unter Ausschluß der Bevölkerung (nicht einmal ein Diskurs fand statt) von einem nichtlegitimiertem parlamentarischen Rat verfaßt und für Gültig erklärt – wohlgemerkt beeinflußt durch die Besatzungsmächte.
Wer darin nun jedoch die Ungültigkeit des Grundgesetzes zu erkennen glaubt, liegt weit daneben. Durch wiederholte Wahlen auf Bundes- und Landesebene hat es das Deutsche Volk als gültige Verfassung indirekt anerkannt. Selbst die Nichteinlösung des Art. 146 a.F. nach der Wiedervereinigung führt keinesfalls zur juristischen Ilegitimität. Denn dem Bundestag wurde frei gestellt, ob nicht doch der Art. 23, welcher eine Ausweitung des Grundgesetzes auf die Beitrittsländer vorsah, anzuwenden ist. Deutschland hat also eine durchaus demokratische Verfassung im Sinne des liberalistischen Interessenwettstreits. Ob sie jedoch republikanischen Erfordernissen genügt, muß angezweifelt werden.
Republik oder Freistaat, so die deutsche Bezeichnung, setzen einen Souverän voraus. Dieser entsteht jedoch nicht durch Wahlen aller vier Jahre. Erst recht läuft das Grundgesetz-Änderungsrecht des Bundestages dem wider. Vielmehr ist die Herrschaft des Volkes über die Verfassung minimalstes Erfordernis. Ihm allein sollte es obliegen, den Staat, den es bildet, zu regeln. Fremd- und Willkürbestimmung können so abgeworfen werden..

Wie aber soll jener unbefriedigende Zustand geheilt werden? Zwar sieht Art. 146 neuer Fassung (n.F.) das Recht der Deutschen auf eine neue Verfassung vor: “Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.”. Doch sieht er keine Verpflichtung der staatlichen Institutionen auf die Initiierung eines Referendums vor. Ein solches war und ist politisch nicht gewollt. Ent- und Bestehen des Art. 146 n.F. ist allein dem damaligen Intervenieren der SPD geschuldet. Kaum anzunehmen, daß von Seiten der Politik dahingehende Tendenzen in Richtung Veränderung des alten Zustands entstehen werden. Zu viel Macht hängt am jetzigen System.
Also liegt es allein beim Volk, sich die Rechte zu nehmen, die ihm zustehen. Paradoxerweise muß für diese Rechte überhaupt erst ein Bewußtsein entwickelt werden. Liberalismus und Pluralismus (Aufsplitterung in Interessengruppen) haben den Irrglauben entstehen lassen, Staat sei allein ein Übel, welches eher gegen die Bürger gerichtet wirkt. Dabei zeugt allein das stabile Vorhandensein der Ordnungsgewalt vom Gegenteil. Solange ein Staat existent und erforderlich ist, muß er vom gesamten Volk verfaßt und kontrolliert werden – den in seiner Gesamtheit ist es seine Essenz.
Schritt 2 beinhaltet die Mobilisierung eines ausreichend großen Teils der Deutschen Bürger. Bei Millionen von Unterschriften dürfte es den Wahlleitern schwer fallen, ein Verfassungsreferendum nicht zu organisieren. Wird der initiative Volkswille dennoch ignoriert, müssen die Impulse aus dem Volk selbst heraus kommen – etwa durch Vereine oder Bürgerinitiativen. Doch Vorsicht! Einem Scheitern dieses Anliegens kann nur intensiver Diskurs über den Inhalt der zukünftigen Verfassung entgegen wirken. Nur wenn alle(!) Bürger ihre Meinungen, Ideen und Bedürfnisse einbringen können, entsteht ein Zustimmungsfähiges Regelwerk.
Die eigentliche Konstitution muß gemäß Art. 146 in einem freien Volksentscheid stattfinden. Hier kann man sicher getrost die Regelungen des Art. 38 Abs. 1 GG hinzuziehen: allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Das gesamte deutsche Volk muß direkt mit den freiwillig abgegebenen Stimmen der Bürger gleichberechtigt und in geheimer Abstimmung sich die neue Verfassung geben. Daraufhin bleibt den Politikern nichts anderes übrig, als sich dem Wille des dann entstandenen Souveräns zu beugen.
Im Fazit ist zu sagen: Deutschland befindet sich auf dem Weg zur Republik. Nachdem unsere erste wirkliche Demokratie (d.i. Weimarer Republik) scheiterte, könnte eventuell mit der aufgezwungenen, aber rückblickend vielleicht gar nicht so unwillkommenen, Hemmung Deutschlands durch die Besatzungsmächte ein gesellschaftlicher Entwicklungsprozeß in Gang gesetzt worden sein, der letztlich zu einer stabilen Verfassung führen wird. Artikel 146 GG gewährt schon im “alten System” ein Recht darauf. Das versetzt die Deutschen in eine komfortable Positionen, die wohl noch keinem nach Demokratie strebendem Volk zu teil wurde.


   klammer 2 Ergänzungen angeheftet


Grundgesetz, Republik, Ergänzungen

# Geschrieben von Zotz am 7. April 2008:

Weitere detailierte Informationen über den aktuellen Stand der vermeintlichen sogenannten freien demokratischen Republik Bundesrepublik Deutschland findet man unter:

www.der-runde-tisch-berlin.info
und unter :
www.autarkesleben.com

# Geschrieben von hape am 9. Oktober 2009:

Diese sah für den Beitritt der mitteldeutschen Bundesländer …

Welches sind denn die ostdeutschen?

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