Seit Jahrzehnten schon ist der Drang vieler Bürger Deutschlands hin zu größerer Teilhabe am politischen Prozess zu spüren. Besonders seit der Wiedervereinigung ist die Forderung nach einem Volksentscheid über das Grundgesetz auch auf Bundesebene zunehmend ins Bewusstsein der Menschen gerückt. Nicht zuletzt die Entwicklung des Bürgerjournalismus, der sich das System der Mediendemokratie zu Nutze macht, beschleunigt diesen Weg.
Ist das Grundgesetz ungültig?
Geschuldet ist diese Entwicklung nicht zuletzt der verpassten Anwendung des Grundgesetzartikels 146 a.F. (alter Fassung). Diese sah für den Beitritt der Bundesländer auf dem Gebiet der ehemaligen DDR die Konstituierung einer neuen Verfassung unter Beteiligung des Volkes vor. Zudem unterliegt das Grundgesetz bis heute einem eklatanten Geburtsmakel: Es wurde unter Ausschluss der Bevölkerung (nicht einmal ein Diskurs fand statt) von einem nicht legitimierten parlamentarischen Rat verfasst und für Gültig erklärt – wohlgemerkt beeinflusst durch die Besatzungsmächte.
Wer darin nun jedoch die Ungültigkeit des Grundgesetzes zu erkennen glaubt, liegt weit daneben. Durch wiederholte Wahlen auf Bundes- und Landesebene hat es das Deutsche Volk als gültige Verfassung indirekt anerkannt. Selbst die Nichteinlösung des Art. 146 GG a.F. nach der Wiedervereinigung führt keinesfalls zur juristischen Ilegitimität. Denn dem Bundestag wurde frei gestellt, ob nicht doch Art. 23 GG a.F., welcher eine Ausweitung des Grundgesetzes auf die Beitrittsländer vorsah, anzuwenden ist. Deutschland hat also eine durchaus demokratische Verfassung im Sinne des liberalistischen Interessenwettstreits.
Grundgesetz ist nur ungenügend demokratisch
Ob die Verfassung jedoch republikanischen Erfordernissen genügt, muss angezweifelt werden. Republik oder Freistaat, so die deutsche Bezeichnung, setzen einen Souverän voraus. Dieser erschöpft sich jedoch nicht durch Wahlen aller vier Jahre. Erst recht läuft das Grundgesetz-Änderungsrecht des Bundestages dem zuwider. Vielmehr ist die Herrschaft des Volkes über die Verfassung minimalstes Erfordernis für eine echte Demokratie. Ihm allein sollte es obliegen, den Staat, den es bildet, zu regeln. Fremd- und Willkürbestimmung können so abgeworfen werden.
Artikel 146 Grundgesetz als Werkzeug zu mehr Demokratie
Wie aber soll jener unbefriedigende Zustand geheilt werden? Zwar sieht Art. 146 GG n.F. (neuer Fassung) das Recht der Deutschen auf eine Verfassung vor: “Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.”. Doch sieht er keine Verpflichtung der staatlichen Institutionen auf die Initiierung eines Referendums vor. Ein solches war und ist politisch nicht gewollt. Ent- und Bestehen des Art. 146 GG n.F. ist allein dem damaligen Intervenieren der SPD geschuldet. Kaum anzunehmen, dass von Seiten der Politik dahingehende Tendenzen in Richtung Veränderung des alten Zustands entstehen werden. Zu viel Macht hängt am jetzigen System.
Also liegt es allein beim Volk, sich die Rechte zu nehmen, die ihm zustehen. Paradoxerweise muss für diese Rechte überhaupt erst ein Bewusstsein entwickelt werden. Liberalismus und Pluralismus (Aufsplitterung in Interessengruppen) haben den Irrglauben entstehen lassen, Staat sei allein ein Übel, welches eher gegen die Bürger gerichtet wirkt. Dabei zeugt allein das stabile Vorhandensein der Ordnungsgewalt vom Gegenteil. Solange ein Staat existent und erforderlich ist, muss er vom gesamten Volk verfasst und kontrolliert werden – denn in seiner Gesamtheit ist es seine Essenz.
Schritt 2 beinhaltet die Mobilisierung eines ausreichend großen Teils der Deutschen Bürger. Bei Millionen von Unterschriften dürfte es den Wahlleitern schwer fallen, ein Verfassungsreferendum nicht zu organisieren. Wird der initiative Volkswille dennoch ignoriert, müssen die Impulse aus dem Volk selbst heraus kommen – etwa durch Vereine oder Bürgerinitiativen. Doch Vorsicht! Einem Scheitern dieses Anliegens kann nur intensiver Diskurs über den Inhalt der zukünftigen Verfassung entgegen wirken. Nur wenn alle(!) Bürger ihre Meinungen, Ideen und Bedürfnisse einbringen können, entsteht ein Zustimmungsfähiges Regelwerk.
Die eigentliche Konstitution muss gemäß Art. 146 GG in einem freien Volksentscheid stattfinden. Hier kann man sicher getrost die Regelungen des Art. 38 Abs. 1 GG hinzuziehen: allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Das gesamte deutsche Volk muss direkt mit den freiwillig abgegebenen Stimmen der Bürger gleichberechtigt und in geheimer Abstimmung sich die neue Verfassung geben. Daraufhin bleibt den Politikern nichts anderes übrig, als sich dem Willen des dann entstandenen Souveräns zu beugen.
Mit Bürgerjournalismus über Mediendemokratie zur Republik
Eine Schlüsselrolle kommt in diesem Prozess dem Bürgerjournalismus zu. Aus der Mitte des Volkes heraus können durch ihn Impulse gegeben werden. Aber auch die Koordination etwaiger Initiativen, Unterschriftensammlungen oder Protestaktionen ist über das Internet nicht nur effektiver als zu Zeiten der Revolutionen im 18./19. Jahrhundert. Es macht sie zum Teil überhaupt erst möglich. Den Bürgern Deutschlands steht also das Werkzeug zur Verfügung, mit dem sie mehr Demokratie erkämpfen können.
Im Fazit ist zu sagen: Deutschland befindet sich auf dem Weg zur Republik. Die Entwicklung der Mediendemokratie hin zu einem vom Bürger direkt beeinflussten System (Bürgerjournalismus) macht dies mehr als deutlich. Nachdem unsere erste wirkliche Demokratie (d.i. Weimarer Republik) scheiterte, könnte eventuell mit der aufgezwungenen, aber rückblickend vielleicht gar nicht so unwillkommenen, Hemmung Deutschlands durch die Besatzungsmächte ein gesellschaftlicher Entwicklungsprozess in Gang gesetzt worden sein, der letztlich zu einer stabilen Verfassung führen wird. Artikel 146 GG gewährt schon im “alten System” ein Recht darauf. Das versetzt die Deutschen in eine komfortable Positionen, die wohl noch keinem nach Demokratie strebendem Volk zu teil wurde.
Überarbeitung/Ergänzung dieses Beitrags
Dieser Artikel erschien erstmalig am 13. Juli 2006. In der aktuellen Fassung wurde er an einigen Stellen überarbeitet und um die Thematik Bürgerjournalismus und Mediendemokratie ergänzt.
Weitere detailierte Informationen über den aktuellen Stand der vermeintlichen sogenannten freien demokratischen Republik Bundesrepublik Deutschland findet man unter:
Webseite mit Kommentator-Namen verlinkt
Mir war dieser GG-Artikel unbekannt. Tatsächlich stellt er auch nur eine Selbstverständlichkeit fest. Das GG als vorläufige Verfassung sollte durch eine vom Volk legitimierte Verfassung abgelöst werden können. Nur : das wird wohl nicht geschehen.
Sehr guter Artikel !!!
Respekt !!!
Ihre Erlaubnis vorausgesetzt, werde ich diesen Artikel in meinem BLOG, mit Ihrem Copyright veröffentlichen, da wie ich glaube, wir am gleich Strang ziehen.
Über eine BLOGROLL-Verlinkung würde ich mich freuen!
Freundlichst,
DerObserver
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[...] Kommunikation allein verhilft freilich noch nicht zu Einfluss auf die teils uneinsichtigen Politiker. Mit anderen bereit bestehenden Mittelt könnte Gauck als Leitfigur der Bürger aber auch ihnen das Leben schwer machen. Genannt seien an dieser Stelle drei Mittel demokratischer Einflussnahme: Petitionen auf Bundesebene (bzw. Volksbegehren auf Landesebene), Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht und last but not least die Möglichkeiten, die uns Artikel 146 GG gibt. [...]
Wir haben eine Verfassung und zwar die von 1919. Sie ist vom Grundgestz überlaget. Das deutsche Reich bzw. die Waimarer Republik ist nicht untergeangen sondern haben auch nach auffassung des Bundesverfassungsgerichtes den Krieg überdauert. Den lediglich die Armee hat kapitulirt und nicht die Regirung. Nach Völkerrecht darf ein existirender Staat mit einer legitimen Verfassung nicht ausgeschaltet werden selbst wenn dieser vollständig besetzt ist. Die Verfassung muss angewendet werden es sei den sie wird durch eine zivile Selbstverwaltungsordnung überlagert (GG).
@Jan Hempel:
Na, bei deinen Schwenkern nach rechts würde ich aufpassen, ob du dich nicht irgendwann im Kreise drehst.
Meine Güte, immer diese Ewiggestrigen.
Das GG ist de fakto unsere Verfassung, daran wird sich auch nichts ändern. Was sich bewährt hat, bleibt eben.
[...] funktioniert es auch mit der neuen Verfassung: http://www.tiuz.de/artikel-146-gg-die-potentielle-republik/ [...]
Wirklich sehr infomativ! Der Artikel ist wirklich gut überlegt und recherchiert, Kompliment! Es war eine Freude den Artikel zu lesen
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[...] Quelle: tiuz.de [...]